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Bündnis 90 will Quotenregelung für Einwanderer und Flüchtlinge

Berlin (dpa) — Zu mehr Aufrichtigkeit in der Asyldebatte hat der Bundestagsabgeordnete Wolfgang Ullmann vom Bündnis 90 die Parteien aufgerufen. Deutschland sei bereits ein Einwanderungsland, ob man dies begrüße oder nicht, sagte Ullmann am Dienstag vor Journalisten in Berlin. Dem müsse mit einem Einwanderungs- und Flüchtlingsgesetz Rechnung getragen werden. Dabei komme man nicht ohne eine Quotenregelung aus. Ullmann forderte auch dazu auf, den Begriff des Staatsbürgers neu zu formulieren. Wer fünf Jahre in einem Land gelebt habe, solle die Staatsbürgerschaft und damit die vollen Bürgerrechte erwerben können.

Der frühere DDR-Bürgerrechtler kritisierte die „bewußte Irreführung“ und die „Augenwischerei“, die von der Regierungskoalition in der Asyldebatte betrieben werde. Auch die DDR-Bürger, die im Sommer 1989 in die Bundesrepublik geflohen sind, seien sogenannte Wirtschaftsasylanten gewesen. Ihre Situation sei ähnlich derer gewesen, die heute in die Bundesrepublik kämen. Die Asylsuchenden seien Flüchtlinge, die von existentieller Not und Überlebensangst geplagt seien. Es sei ihnen nicht zu verdenken, daß sie in Ländern mit besseren Verhältnissen auf ein erträglicheres Leben hofften. Ullmann wandte sich auch gegen eine Änderung des Grundgesetzartikels 16. Die Einführung von Listen mit „Verfolgungsländern“ sei verfassungswidrig, da das Asylrecht ein individuelles Recht sei.

Das Bündnis 90/Die Grünen will am 30. April ihre Gesetzentwürfe in die asylpolitische Debatte im Bundestag einbringen. Die Gesetzesvorlage sieht unter anderem vor, ein Kontingent für Einwanderer und Flüchtlinge jährlich neu festzulegen. Bei der Festlegung der Quoten soll den Kommunen ein größeres Mitspracherecht als bisher eingeräumt werden.

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