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Oberverwaltungsgericht: Quotenregelung verfassungswidrig

Münster (dpa) — Die im nordrhein- westfälischen Frauenförderungsgesetz verankerte sogenannte Quotenregelung ist nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts Münster verfassungswidrig. In einer am Dienstag veröffentlichten Entscheidung untersagte das Gericht in einem Eilverfahren einer beklagten Behörde, eine Beförderungsstelle mit einer Frau zu besetzen. Für den Posten hatte sich auch ein männlicher Beamter — jedoch vergeblich — beworben. Die endgültige Entscheidung über die Stellenvergabe dürfe erst nach einem rechtskräftigen Urteil in dem Prozeß ergehen, den der Bewerber angestrengt habe, hieß es in dem Beschluß (Az.: 12 B 2298/90).

Im Frauenförderungsgesetz ist u.a. festgelegt, daß bei der Beförderung von Beamten Frauen mit gleicher Eignung, Befähigung und Leistung zu bevorzugen sind, wenn im jeweiligen Beförderungsamt weniger Frauen als Männer sind.

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