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Verfahren gegen Lüneburger Stadtdirektor

■ Rat reagierte auf eine sturzbetrunkene Autofahrt

Der Rat der Stadt Lüneburg hat am Donnerstag abend in nichtöffentlicher Sitzung Oberstadtdirektor Rainer Faulhaber beauftragt, disziplinarische Vorermittlungen gegen seinen Vertreter, Stadtdirektor Friedrich Schumann, einzuleiten. Gegen Schumann ermittelt die Lüneburger Staatsanwaltschaft, weil er bei einem von ihm verursachten Verkehrsunfall möglicherweise 1,32 Promille Alkohol im Blut hatte. Der Stadtdirektor hat bislang behauptet, den Alkohol erst später zuhause genossen zu haben.

Die namentliche Abstimmung hinter verschlossenen Türen ergab, daß alle 22 Mitglieder der SPD und der Grünen für die Einleitung des Disziplinarverfahrens waren, während sich die oppositionelle CDU und FDP mit 16 Stimmen enthielten. Vier Abgeordneten von ihnen gelten entschuldigt, während der FDP- Fraktionsvorsitzende als Mitglied der Anwaltkanzlei, die das FDP-Mitglied Schumann vertritt, wegen Interessekollision den Saal verlassen mußte. Oberbürgermeister Ulrich Mädge bedauerte gestern, daß somit nicht die erforderliche Zwei-Drittel- Mehrheit für eine Abgabe des Verfahrens an die Bezirksregierung zustandegekommen ist.

Oberstadtdirektor Faulhaber sprach von einer „schwierigen Lage“, weil er als Dienstherr Schumanns zugleich die Fürsorgepflicht für den Beamten wahrzunehmen habe. Die CDU begründete ihre Enthaltung mit der Erklärung, daß eine Verfahrensabgabe vor Abschluß der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen einer „Vorverurteilung“ gleichkomme. Die SPD will nach Abschluß des Verfahrens beantragen, daß Stadtdirektor Schumann die allgemeine Vertretung des Oberstadtdirektors entzogen wird. dpa

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