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Militärseelsorger „ungeheuer frei“

■ Streit um Pfarrer im Dienst der Bundeswehr endete im Patt auf der Synode

Im Unterschied zur Bundesrepublik hatten die Kirchen in der DDR wenigstens im Bereich des Militärs ihre Unabhängigkeit erhalten können: Eine „Militärseelsorge“ unter beamtenrechtlicher Aufsicht des Verteidigungsministeriums wie im Westen gab es im Osten nicht.

Nach der Wiedervereinigung ist dieser innerkirchliche Bereich für eine befristete Zeit weiterhin unterschiedlich geregelt: Während die Militärpfarrer im Westen weiterhin durch ihren Beamtenstatus finanziell bessergestellt sind als die freien Brüder und direkt dem Kirchenamt im Verteidigungsministerium unterstehen, haben die Kirchen in der DDR die Militärseelsorge als Teil ihrer Verantwortlichkeit bewahren wollen. Widerwillig wurde dieser Zustand für eine Übergangszeit akzeptiert. Von der Hardthöhe kam allerdings die Forderung, nur solche Pfarrer einzusetzen, die den Dienst an der Waffe innerlich bejahen.

Eine Arbeitsgruppe der EKD soll nun den Militärseelsorgevertrag von 1957 überprüfen und eine gemeinsame Regelung für ganz Deutschland finden, und so debattierte auch die Braunschweiger Synode in Goslar in der vergangenen das Thema. Der Braunschweiger Militärpfarrer Frisch, als Gastredner bei der Synode, versicherte, es bestehe trotz des Dienstverhältnisses eine „ungeheure Freiheit“ der Militärpfarrer. Der Berichterstatter des Bildungsausschusses, Peter Voss, gab dagegen zu bedenken, im Verteidigungsministerium werde die Militärseelsorge als Teil der „Inneren Führung“ geführt. Das Evangelische Kirchenamt für die Bundeswehr, so hatte der Bildungs- und Jugendausschuß gefordert, solle aus dem Verteidigungsministerium ausgegliedert und unmittelbar dem Rat der EKD (Hannover) unterstellt werden. Auf den beamtenrechtlichen Status der Militärpfarrer und ihre Bezahlungdurch den Bund müßte dann konsequenterweise verzichtet werden.

Auf der Synode in Goslar fand dieser Antrag schließlich wegen Stimmengleichheit (17:17) keine Zustimmung. epd/K.W.

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