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„Die Ursachen beseitigen“

Die „Konvention der Vereinten Nationen gegen den illegalen Handel mit Rauschgiften und psychotropen Substanzen“ von 1988 ist die bisher einzige operative Übereinkunft auf diesem Gebiet weltweit. Die nationalen Gesetze der derzeit 78 Unterzeichnerstaaten, darunter auch die BRD, dürfen zumindest nicht hinter diese Rahmenvereinbarung zurückfallen, die die Nachfrage-Seite der Drogenproblematik betont und der Willkür einzelner Nationen die übergeordnete Zuständigkeit der Vereinten Nationen entgegenstellt. Eurotaz dokumentiert Auszüge:

Die Mitgliedsstaaten dieser Konvention

—sind zutiefst besorgt über die Zunahme der Produktion, der Nachfrage und des illegalen Handels mit Rauschgiften und psychotropen Substanzen, die eine schwere Bedrohung für die Gesundheit und das Wohlergehen der Menschen darstellen, und über ihre schädlichen Auswirkungen auf die wirtschaftlichen, kulturellen und politischen Grundlagen der Gesellschaft;

—stellen außerdem die Verbindungen zwischen dem illegalen Drogenhandel und den anderen Aktivitäten krimineller Organisationen fest, die die Fundamente der legalen Wirtschaft untergraben und die Stabilität, die Sicherheit und die Souveränität der Staaten bedrohen; (...)

—sind sich bewußt, daß der illegale Drogenhandel die Quelle finanzieller Gewinne und bedeutender Reichtümer ist, die es den transnationalen kriminellen Organisationen gestatten, die Strukturen des Staates, die legalen wirtschaftlichen und finanziellen Aktivitäten und die Gesellschaft auf allen Ebenen zu korrumpieren;

—sind entschlossen, diejenigen, die sich dem illegalen Drogenhandel widmen, der Frucht ihrer kriminellen Tätigkeiten zu berauben und so ihre vorrangige Triebfeder zu beseitigen;

—wollen daher die dem Problem des Mißbrauchs von Rauschgift und psychotropen Substanzen zugrundeliegenden Ursachen beseitigen, speziell die illegale Nachfrage nach Rauschgift und psychotropen Substanzen und die riesigen Gewinne aus dem illegalen Drogenhandel;

—betrachten es daher als notwendig, Maßnahmen zur Kontrolle bestimmter Substanzen, einschließlich ihrer Vorstufen, der chemischen Produkte und Lösungsmittel, die für die Herstellung von Rauschgiften und psychotropen Substanzen notwendig sind, zu ergreifen; (...)

—anerkennen, daß die Ausschaltung des illegalen Drogenhandels in die gemeinschaftliche Verantwortung aller Staaten fällt und dazu ein koordiniertes Vorgehen im Rahmen einer internationalen Zusammenarbeit notwendig ist;

—anerkennen die Zuständigkeit der Vereinten Nationen für die Kontrolle von Angelegenheiten, die mit Rauschgift und psychotropen Substanzen zu tun haben, und wünschen, daß die für Drogenangelegenheiten zuständigen internationalen Einrichtungen ihre Tätigkeit im Rahmen der Vereinten Nationen ausüben. (...)

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