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■ Urteil: Stasi-Mitarbeiter wurden zu Recht entlassen

Kassel (ap/taz) — Frühere hauptamtliche Stasi-Mitarbeiter sind nach Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts in Kassel zu Recht fristlos aus dem öffentlichen Dienst entlassen worden. Das oberste Arbeitsgericht sprach am Donnerstag die Urteile in insgesamt fünf Modellfällen, bei denen vier als Fernmeldehandwerker in Potsdam beschäftigte ehemalige Offiziere des Staatssicherheitsdienstes und ein als Wachmann bei der Stiftung Preußischer Kulturbesitz in Berlin arbeitender ehemaliger Stasi-Abteilungsleiter gegen ihre Entlassung geklagt hatten.

Die Vizepräsidentin des Bundesarbeitsgerichts, Gisela Michels-Holl, sagte bei der Urteilsbegründung, die frühere Tätigkeit der Kläger bei der Stasi lasse eine Beschäftigung im öffentlichen Dienst auch als Fernmeldehandwerker und Wachmänner nicht zu. Jedoch müsse in jedem Einzelfall geprüft werden, ob eine Beschäftigung dem jeweiligen Arbeitgeber zuzumuten sei. Dabei dürften die Funktion des Betroffenen beim Staatssicherheitsdienst und die Dauer der dortigen Tätigkeit nicht unberücksichtigt bleiben.

Die Kläger argumentierten in der mündlichen Verhandlung des Bundesarbeitsgerichts, ihre Entlassungen seien schon deshalb nicht berechtigt, weil sie nur in untergeordneten Tätigkeitsbereichen eingesetzt seien. Die Arbeitgeber hatten die Kündigungen auf den Einigungsvertrag sowie auf mangelnde Verfassungstreue der Betroffenen gestützt. Die Landesarbeitsgerichte in Bonn und Brandenburg hatten die Entlassungen aus formellen Gründen aufgehoben. Diese wurden nunmehr vom Bundesarbeitsgericht im Revisionsverfahren abgeändert. (Aktenzeichen: Bundesarbeitsgericht 8 AZR 474/91 und 537/91)

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