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Neun Jahre für schweren Raub

■ Landgericht sprach harte Strafen gegen jugendliches Einbrecher-Duo

Freiheitsstrafen von 9 bzw. 7.5 Jahren wegen gemeinschaftlich schweren Raubes und räuberischer Erpressung sprach gestern die 6. Strafkammer des Landgerichts aus. Zur Verhandlung kam der Einbruch in ein Haus am Konsul-Mosle-Weg im Januar 1992, bei dem (vgl. taz 4.6.) ein altes Ehepaar kurz nach Neujahr 1992 drei Tage lang in einen fensterlosen Kellerraum gesperrt worden war.

Die beiden Täter waren geschnappt worden, als sie in derselben Nacht einen weiteren Einbruch versucht hatten. Die drei Eingesperrten waren nur per Zufall von einer Haushälterin entdeckt worden.

Während der dreitägigen Verhandlung waren die Angeklagten geständig. Von einer besonders „niederträchtigen Tat“ sprach der Staatsanwalt gestern in seinem Plädoyer. Wegen gemeinschaftlichen schweren Raubes und Freiheitsentzugs forderte er ein Strafmaß von 10 Jahren für den jüngeren Angeklagten (21 Jahre) und 9 Jahre für den 26jährigen. Von einem „minder schweren Fall“ sprach dagegen der Pflichtverteidiger des Jüngeren, Anwalt W. Müller-Siburg: „Der Vorsatz bezog sich nur auf einen schweren Diebstahl, die Täterintention ging nicht dahin, das Ehepaar einzusperren. Zu berücksichtigen sei außerdem, daß von einer unmittelbaren Gewaltanwendung nicht die Rede sein kann.“ Er hielt ein Strafmaß von unter 4 Jahren für angemessen.

Der Verteidiger des Jüngeren baute sein Playdoyer vorallem darauf auf, daß sein Mandant nur „Mitläufer“ war und bei der Polizei schwerwiegende Fehler gemacht worden sind, 2 Jahre auf Bewährung hielt er für eine vertretbare Strafe.

Das Urteil des Gerichtes unter der Leitung von Richter H.Schmacke folgte weitgehend der Argumentation der Staatsanwaltschaft. In der Urteilsbegründung erwähnte er vor allem die eiskalte Art der Tat-Ausführung und die erheblichen Vorstrafen der Angeklagten. Daß die Strafen nicht höher ausgefallen sind, erklärte der Vorsitzende damit, daß Alkohol im Spiel war, daß beide geständig waren und keine „scharfen“ Waffen benutzt hätten. Bei den jüngeren Angeklagten wurde seine schwere Kindheit mildernd berücksichtigt.

Schweigend nahmen die Angeklagten das Urteil hin und verließen kurz darauf, mit Handschellen gefesselt, den Sitzungsaal in Richtung Vollzugsanstalt. Kirsten Henkel

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