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Abgastest auch für Kat- und Dieselautos

Bonn (dpa) — Von der zweiten Jahreshälfte 1993 an sollen auch Autos mit Dreiwegekatalysatoren oder Dieselmotoren zur Abgassonderuntersuchung (ASU). Dies kündigte Verkehrsminister Krause (CDU) am Dienstag an, nachdem die EG-Verkehrsminister in Luxemburg eine entsprechende Richtlinie über die EG-weite Angleichung der Rechtsvorschriften zur technischen Überwachung von Kraftfahrzeugen verabschiedet haben.

Die Rechtsverordnung zur Einführung dieser erweiterten Abgasprüfung war vom Verkehrsministerium bereits im vergangenen Jahr fertiggestellt worden, konnte aber bisher wegen der von der EG-Kommission vorgelegten Richtlinie nicht verabschiedet werden. Nach der künftigen Regelung müssen Neufahrzeuge mit geregeltem Dreiwegekatalysator erstmals nach drei Jahren vorgeführt werden, danach alle zwei Jahre. Dabei soll vor allem die Funktionsfähigkeit des Katalysators geprüft werden. Alle übrigen schadstoffarmen KFZ mit Ottomotoren werden in die jährliche ASU I einbezogen, wie sie bisher schon für Fahrzeuge ohne Schadstoffbegrenzung gilt. Bei Diesel-PKW und leichten Nutzfahrzeugen bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht wird der Rußausstoß gemessen. Bei PKW erstmals nach drei Jahren und danach jeweils alle zwei Jahre, für die übrigen Fahrzeuge gelten zweijährige Prüffristen. Diesel-Nutzfahrzeuge über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht müssen jedes Jahr zur ASU II.

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