: Wech is wech
Kassel (dpa) — Ein Polier, der fristlos gekündigt hatte und dennoch per EDV-Anweisung für zwei weitere Monate Lohn auf sein Konto überwiesen bekam, darf das Geld behalten. Nachdem die „Überzahlung“ dem Arbeitgeber aufgefallen war, forderte dieser den Polier noch innerhalb der ersten Ausschlußfrist von zwei Wochen auf, die Knete zurückzuzahlen. Dieser reagierte jedoch nicht, und der Arbeitgeber vergaß den Vorfall. Als er den Irrtum später erneut entdeckte, war die zweite Frist für die Rückforderung verstrichen. (Aktenzeichen: 5 AZR 463/91)
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