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Erneuter Genickschlag für den DLV

Berlin (adn) — Der „Fall Katrin Krabbe“ spitzt sich weiter zu: Die drei Vertreter des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) müssen am Wochenende bei der Tagung des Weltverbands-Schiedsgerichts in London „nicht nur formell, sondern auch sachlich auf einen Freispruch für Katrin Krabbe, Grit Breuer und Silke Möller plädieren“. Dies erklärte Wolfgang Schoeppe, der am Donnerstag als Mitglied des DLV-Rechtsausschusses eine entsprechende einstweilige Anordnung von Krabbe-Anwalt Dr. Reinhard Rauball akzeptierte.

Damit dürften die DLV-Vertreter vor dem Arbitration Panel der IAAF nach Auffassung Schoeppes auch dann nicht äußern, daß die Athletinnen manipuliert hätten, wenn sie davon überzeugt seien. Der DLV wird in London wie schon bei der Verhandlung vor dem Rechtsausschuß am 4. und 5. April in Darmstadt von seinem Anti-Doping-Beauftragten Rüdiger Nickel (Hanau), Rechtswart Norbert Laurens (Schwäbisch Gmünd) und Anwalt Dr. Günter Paul vertreten.

Die Polizei hat unterdessen einen Mann ermittelt, der Morddrohungen gegen Nickel und 400-m-Hürden- Europarekordler Harald Schmid zugegeben hat. Der Verdächtige, bei dem es sich um einen pensionierten Arzt aus dem Frankfurter Raum handelt, hatte vor den Deutschen Meisterschaften am vergangenen Wochenende in München gedroht: „Wenn Katrin Krabbe am Sonntag nicht läuft, werden die ganze Familie Nickel und Harald Schmid liquidiert.“

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