: Magersucht
London (ap) — Auch gegen den Willen der Betroffenen kann die ärztliche Behandlung einer 16jährigen Magersüchtigen in England angeordnet werden, wie ein Berufungsgericht am Dienstag in London entschied. Das Mädchen, das für die Öffentlichkeit lediglich „J.“ genannt wird, will weiter hungern. Doch ihr Vormund möchte, daß sie sich in Behandlung begibt. Denn Fachleute erklärten, der 16jährigen, die 1,67 Meter groß ist und noch 34,6 Kilogramm wiegt, drohten schwere Gesundheitsschäden, vor allem auch im Gehirn. Gegen das Urteil des Amtsgerichts legte „J.“ jedoch Berufung ein. Die Richter der zweiten Instanz entschieden aber nun, die Behörden könnten sich in diesem Fall über ihren Willen hinwegsetzen.
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