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■ STASIOffiziere dürfen weiter Böcke schießen

Berlin. Ein ehemaliger stellvertretender Minister und ein Stasi-Offizier dürfen weiter Böcke schießen. Allein ihre Stellung im Machtapparat der früheren DDR sei kein hinreichender Grund, ihre Jagdscheine wegen jagdrechtlicher Unzuverlässigkeit nicht zu verlängern, entschied das Berliner Verwaltungsgericht gestern. Der Polizeipräsident wurde durch eine einstweilige Anordnung verpflichtet, den beiden Antragstellern Jagdscheine für 1992/93 zu erteilen. Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts bescheinigte den beiden Antragstellern, sie hätten einen Anspruch auf Verlängerung ihrer Jahresjagdscheine. Das Bundesjagdgesetz enthalte keine Bestimmungen, wonach Führungskräfte im Staatsapparat der ehemaligen DDR generell als unzuverlässig anzusehen seien. Dies gelte auch für Offiziere des ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit. Auch bei Funktionären des Herrschaftsapparates bedürfe es mithin des durch konkrete Tatsachen im Einzelfall belegten Nachweises der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit.

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