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Radio Bremen muß büßen

Die Saarbrücker AHG Allgemeine Hospitalgesellschaft hat vor dem Oberlandesgericht Bremen einen rechtskräftigen Anspruch auf Gegendarstellung in der juristischen Auseinandersetzung um die Fernseh-Dokumentation „–Die Abschöpfer“ gegen Radio Bremen erstritten. Damit ist der Sender, der für die Einspeisung des Films in das ARD-Netz verantwortlich ist, verurteilt worden, neun zentrale, gegen AHG-Hauptgesellschafter Wolfgang Glahn gerichtete Behauptungen richtigzustellen.

Ein Sprecher von Radio Bremen sagte dazu auf Anfrage, daß sich das Urteil nur auf wenige Teile der Behauptungen beziehe. Im übrigen gebe es zwei Gerichtsentscheidungen aus Köln und München, wo der Anspruch auf Gegendarstellung rechtskräftig abgewiesen worden sei. dpa

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