: Unterm Strich
Der Bundesverband Video fühlt sich gegenüber Kinos und Fernsehen ungerecht behandelt und will gegen die in der Neufassung des Filmförderungsgesetzes vorgesehene Videoabgabe beim Bundesverfassungsgericht klagen. Diese soll künftig statt durch die Videotheken von den Programmanbietern von Videofilmen abgeführt werden und würde sich nach Verbandsschätzungen damit auf bis zu 15 Millionen Mark jährlich verdoppeln.
Bisher hat die Viedeowirtschaft vor allem ihre mangelnde Repräsentanz in den verschiedenen Gremien der Berliner Filmförderungsanstalt (FFA) beklagt, zu deren Etat sie 1991 7,6 Millionen Mark beigesteuert hat. In der Stellungnahme des Verbandes wird der Unmut unter anderem damit begründet, daß der Marktanteil deutscher Filme auf Video 1991 gerade 3 Prozent betrug und dies überwiegend Filme waren, die keiner Förderung bedürften.
Demgegenüber steht in Filmtheatern ein Anteil deutscher Produktionen von 13,6 Prozent. Aus der Zwangsabgabe der Filmtheater bezog die Filmförderungsanstalt 1991 mehr als 21 Millionen Mark, die aber über die Fördertöpfe zum Teil in Form von Subventionierungen den Kinos wieder zugute kommen. Private und Öffentlich- Rechtliche zahlen lediglich freiwillige Beiträge und können dafür relativ preiswert ihre Programmzeiten mit jenen deutschen Filmen füllen, die im Kino oder auf Video vergleichsweise wenige sehen wollen. Die fehlende Abgabepflicht der öffentlich-rechtlichen und privaten Fernsehveranstalter für die FFA stellt für den Videoverband einen „Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz“ dar.
Der englische Schauspieler Terry Gilliam („Monty Python“) und Regisseur („Brazil, König der Fischer“), will gemeinsam mit dem Produzenten Jerry Weintraub Mark Twains „A Connecticut Yankee in King Arthur's Court“ verfilmen. Das Drehbuch dazu schreibt Robert Mark Kamen, der bisher in erster Linie an Action-Stoffen beteiligt war. Auftraggeber Warner erhofft sich damit einen Kassenerfolg.
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