: coop will 394 Millionen DM einklagen
■ Vorstand wirft früherer Eigentümerin, der Gewerkschaftsholding BGAG, dubiose Aktiengeschäfte vor
Frankfurt/Main (dpa/vwd) — Die einst zum Imperium der Gewerkschaftsholding BGAG gehörende coop AG will von ihrer Alteigentümerin wegen angeblich dubioser Aktiengeschäfte 394 Millionen Mark zurückhaben. Eine entsprechende Zivilklage hat die mittlerweile zum Saarbrücker Asko-Handelskonzern gehörende coop beim Landgericht Frankfurt eingereicht. Der erste Verhandlungstermin findet am 29. Oktober statt. In einer Stellungnahme wies die BGAG gestern die erhobene Forderung als unzulässig beziehungsweise verjährt zurück.
Hintergrund des Rechtsstreits ist der Verkauf eines 39prozentigen coop-Aktienpakets im Jahre 1985 von der BGAG an die BdK Beteiligungsverwaltungsgesellschaft mbH (BdKV). Der heutige coop-Vorstand behauptet, bei der BdKV habe es sich um eine coop-Enkelgesellschaft gehandelt. Somit hätte coop ihre eigenen Aktien für damals rund 190 Millionen Mark von der BGAG gekauft. Ein solcher Deal ist allerdings nach dem Aktiengesetz unzulässig.
Auch die Staatsanwaltschaft Frankfurt wirft dem damaligen BGAG-Chef und Aufsichtsratsvorsitzenden der coop, Alfons Lappas, vor, er habe gewußt, daß der Aktientransfer über Firmenverschachtelungen letztlich in den coop-Konzern zurückgeflossen sei. Der seit einigen Monaten anhängige Strafprozeß gegen Lappas, den einstigen coop- Chef Bernd Otto und weitere Manager des Handelskonzerns wird Anfang August wiederaufgenommen. Die beklagte BGAG bestreitet die rechtliche Abhängigkeit der BdKV von coop und hat eine Hilfswiderklage auf ebenfalls 394 Millionen Mark gegen die coop erhoben.
Diesen Schritt begründet die Gewerkschaftsholding damit, daß das Aktienpaket 1986 bis 1988 mit erheblichem Gewinn weiterverkauft wurde, der der BGAG zustehe. Darüber hinaus sei ein Teilbetrag von 300 Millionen Mark ohnehin verjährt.
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