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Alibi oder kein Alibi?

■ Auer-Prozeß: Verteidigerin fordert Freispruch/Entlastungszeuge sei "absolut glaubwürdig"

: Verteidigerin fordert Freispruch / Entlastungszeuge sei »absolut glaubwürdig«

Am sechsten Tag des wieder aufgenommenen Prozesses gegen den Konditor Jürgen Auer gab es bei allen Prozeßbeteiligten rauchende Köpfe. Die Verteidigung präzisierte in einem Feuerwerk von Beweisanträgen eine Fülle von Details, die gegen eine Verurteilung des Angeklagten sprechen. Schließlich forderte Rechtsanwältin Leonore Gottschalk-Solger in ihrem Plädoyer Freispruch für ihren Mandanten.

„Wenn wir hier nicht willkürlich spekulieren wollen, müssen wir davon ausgehen, daß der Angeklagte ein Alibi hat“, sagte Gottschalk- Solger. Bei den entschieden anders lautenden Ausführungen der Staatsanwaltschaft sei „jegliches logische Denken auf der Strecke geblieben“. Dies war die Antwort auf das Plädoyer von Oberstaatsanwalt Manfred Grünhage, der am Montag für Auer eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Raubmordes gefordert hatte.

In akribischer Kleinarbeit hat die Verteidigung versucht, Widersprüche nachzuweisen, die sich aus dem Geständnis Auers und dem tatsächlichen Tatablauf ergeben. Auer hatte nach seiner Festnahme im Dezember 1982 gestanden, im Vormonat den Hamburger Kaufmann Erhard Walther getötet zu haben. Später hatte er widerrufen und die Schüsse seinem italienischen Freund angelastet. Er wurde 1984 in erster Instanz zu lebenslanger Haft verurteilt. Nach einem jahrelangen Rechtsstreit muß der Prozeß nun auf Geheiß der Bundesverfassungsrichter neu aufgerollt werden.

In dem Schuldeingeständnis hat Auer offenbar sowohl eine falsche Schußentfernung angegeben als auch einen falschen Zeitpunkt für den gemeinsam mit seinem Freund gefaßten Tatentschluß. „Das Geständnis ist falsch“, so Gottschalk- Solger. Ihr Mandant sei damals davon ausgegangen, daß seine Tage wegen einer Krankheit gezählt seien. Zudem habe er ein Alibi, daß von einem absolut glaubwürdigen Zeugen gestellt werde, der „bestimmt kein Wichtigtuer“ sei. lian

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