: Streit um Waffenstillstandsresolution
■ UNO stößt nicht nur bei Inspektion irakischer Waffen auf Bagdads Widerstand
New York (AFP) — Die nach dem Golfkrieg verabschiedete UN-Resolution 687 vom 3.April 1991, der Bagdad einige Tage später zugestimmt hat, legt die Bedingungen eines Waffenstillstandes fest. Das irakische Regime mußte unter anderem akzeptieren, daß alle Massenvernichtungswaffen unter internationaler Kontrolle zerstört oder abgezogen werden. Eine UN-Sonderkommission entscheidet darüber, welche Stationierungs- oder Produktionsstätten unter Beobachtung gestellt werden. In diesem Rahmen sind bislang 41 Inspektionsmissionen in den Irak unternommen worden. Das umfassende Embargo gegen den Irak ist an die Erfüllung dieser Resolution geknüpft. Der Irak verweigert den zuständigen UNO-Inspektoren seit dem 5.Juli den Zutritt zum Landwirtschaftsministerium, in welchem aufschlußreiche Dokumente vermutet werden. Bagdad sieht in der verlangten Inspektion eines Regierungsgebäudes eine Verletzung seiner Souveränität. Nach der gleichen Resolution muß der Irak auch einen durch die UNO festzulegenden Grenzverlauf zu Kuwait akzeptieren. Bagdad bestreitet den von einem UNO- Ausschuß definierten Verlauf der Landesgrenze zu Kuwait und boykottiert seit Anfang Juni die Arbeit der Kommission, die jetzt über die Seegrenzen diskutiert.
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