■ KÜNDIGUNG: ÖTV fordert Verzicht auf Bedarfskündigung
Berlin. Die ÖTV hat den Senat aufgefordert, die Bedarfskündigungsregel für Mitarbeiter im öffentlichen Dienst im Ostteil der Stadt nicht anzuwenden. Die Gewerkschaft wolle alle Möglichkeiten ausschöpfen gegen die Regelung Verfassungsklage zu erheben, hieß es gestern. Von der Regelung sind in den neuen Bundesländern rund 1,3 Millionen Beschäftigte betroffen. Sie sieht nach dem Einigungsvertrag vor, daß Entlassungen zulässig sind, wenn Arbeitnehmer den Anforderungen nicht entsprechen, wegen mangelnden Bedarfs nicht weiter verwendet werden können oder die Dienststelle aufgelöst wird. Erst sollte die Regelung bis zum 3. Oktober 1992 gelten. Auf Antrag des Landes Sachsen und mit Unterstützung der alten Bundesländer wurde sie vom Bundesrat bis zum 31. Dezember 1993 verlängert. Diese »einseitige Verlängerung« sei unrechtmäßig und unhaltbar, sagte der ÖTV-Vorsitzende Kurt Lange.
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