Polizist verurteilt

■ Körperverletzung im Amt bei Vereinigungsfeier

Berlin. Ein 34jähriger Polizeiobermeister wurde gestern vor dem Amtsgericht Tiergarten wegen Körperverletzung im Amt zu einer Geldstrafe von 7.200 Mark (80 Tagessätze zu 90 Mark) verurteilt. Bei einem »Wiedervereinigungsfest« am früheren Grenzübergang Buckower Damm hatte der Angeklagte am 3. Oktober 1990 einem Passanten einen Kinnhaken versetzt. Der Polizist hatte eine absichtliche Körperverletzung bestritten. Er will den Mann lediglich am Kragen gepackt und durch eine Reflexbewegung am Kinn getroffen haben. Das Gericht stützt seinen Schuldspruch hauptsächlich auf die Angaben einer »neutralen Zeugin«, die vor dem Schlag eine Ausholbewegung beobachtet haben will. Das Schöffengericht ging von einem minder schweren Fall aus. Eine einschlägige Vorstrafe wegen Körperverletzung im Amt wurde vom Gericht als strafverschärfend bewertet. Ein Polizist sollte über »eine gewisse Selbstbeherrschung« verfügen, sagte die Vorsitzende Richterin in der Urteilsbegründung, zumal die Beamten sicher häufiger durch Betrunkene oder Randalierer provoziert würden. Im Oktober vorigen Jahres war der Polizeiobermeister in einem anderen Verfahren von dem Vorwurf freigesprochen worden, mit Kollegen bei einer Maidemonstration in Kreuzberg Pressefotografen zusammengeschlagen zu haben. dpa