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Handelskammer gegen „Wasserpfennig“

■ Kammer steht hinter Stadtwerken: Gebühren schmälern nur die Gewinne

Die Bremer Handelskammer hat den „Verdacht“, daß sich die Umweltbehörde über das Wasserspargesetz nur „unter wohlmeinend grüner Flagge einen eigenen Einnahmetitel ohne parlamentarische Kontrolle verschaffen will“. Mit dieser Breitseite nahm die Handelskammer zu dem von Umweltsenator Ralf Fücks (Grüne) vorgestellten Wassergesetz Stellung, nachdem Wirtschaftssenator Claus Jäger (FDP) sich dagegen ausgesprochen hat. Schon im Juni hatten die Stadtwerke sich gegen den Gesetzentwurf gewandt (vgl. taz 17.6.)

Konkret geht es um die Frage, ob — wie in Niedersachsen — für die Entnahme von „Oberflächenwasser“ (also vor allem Weser-Wasser) eine Gebühr zu entrichten ist. Aus dieser Gebühr — die Stadtwerke müßten nach ersten Schätzungen zwischen vier und elf Millionen Mark zahlen — sollen wassersparende Modernisierungen gefördert werden. Wenn das Wasser zur Kühlung verwendet wird, also erwärmt in die Weser zurückfließt, ist das bisher gratis.

Der Strom werde unverhältnismäßig teuer, hatten die Stadtwerke erklärt. Da aus den Stadtwerke-Gewinnen die BSAG-Verluste finanziert werden, gehe es letztlich nur um eine Umverteilung von Steuer-Einnahmen, argumentiert die Handelskammer. Welche anderen Bremer Großverbraucher vom Wasserpfennig betroffen wären, sagt die Handelskammer nicht.

Die Kammer hat zudem grundsätzliche Erwägungen: Die Umwelt-Gebühr würde „die Gewinne der bremischen Industrie“ schmälern, mit den Abfall-Gebühren zusammen um fünf Prozent. Das sei „negativ für Bremen“. K.W.

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