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Widerwurscht

Widerwurscht

In einem Schlachterladen darf neben dem Frischfleisch nicht die Tageszeitung zum Verkauf ausliegen. Dies verstößt gegen das Hygienegesetz, urteilte das Oberverwaltungsgericht Lüneburg. Streng genommen darf die Aufsichtsbehörde auch die kostenlosen Kundenzeitschriften vom Tresen verbannen. In dem kleinen Dorfladen, dem einzigen, in dem Zeitungen erhältlich sind, war die Aufsichtsbehörde über das nicht genehmigte Nebensortiment gestolpert. Erlaubt war nur der Verkauf von Gläsern mit sauren Gurken und Sauerkraut neben dem Frischfleisch. Hingenommen hatte der Veterinär die Kundenblätter der Fleischerinnung und die Hochglanzzeitschriften für schöneres Essen. dpa

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