: Bedienung der eigenen Klientel-betr.: Urteil zur Abgeschlossenheit von ‘ltbauwohnungen bei Umwandlungen
Betr.: Urteil zur Abgeschlossenheit von Altbauwohnungen bei Umwandlungen
Das Urteil des gemeinsamen Senats der höchsten deutschen Gerichte zur Abgeschlossenheit von Altbauwohnungen bei Umwandlungen wirkt bereits. Dies wird durch die Presseberichte über verstärktes Umwandlungshandeln deutlich, aber auch durch Alarmsignale und Forderungen des Bausenators. Die Folgen dieses Urteilsspruchs wirken sich wie Schläge in die Gesichter der betroffenen Mieter aus.
Was verantwortungsbewußte Politiker auf Landesebene seit einigen Jahren der hemmungslosen Profitgier einiger weniger Spekulanten durch trickreiches Verwaltungshandeln entgegensetzten, mußte irgendwann einem höchstrichterlichen Spruch zum Opfer fallen. Unser Staat ist so!
Daß die höchsten Richter gar nicht anders handeln konnten, erschreckt besonders: Sie mußten zwangsläufig eine Regelung aufheben, die zwar vielen Mietern für eine gewisse Zeit geholfen hat, aber das eigentlich erforderliche politische Handeln nicht ersetzen kann.
Seit fast 20 Jahren wird das Umwandlungsgeschäft im größeren Umfang spekulativ betrieben. Die derzeit in Bonn verantwortlich (?) handelnden Politiker sehen trotz des Wohnungsfehlbestands von derzeit rund 1,7 Millionen Wohnungen keinen Handlungsbedarf zum Schutz der von Eigenbedarf bedrohten Mieter.
Dem Götzen Marktwirtschaft wird hierbei der soziale Friede eines Großteils der Bevölkerung geopfert. Es ist nicht zu erkennen, ob die Bonner Regierung das billigend hinnimmt oder den Kopf in den Sand steckt nach dem Motto: Bei der nächsten Wahl sind andere Probleme viel größer, dann gibt dieses Problem keinen Ausschlag mehr. [...]
Die in Bonn regierenden Parteien sollten überlegen, ob ihnen die Befriedigung lediglich ihrer Klientel das wert ist. Deutschland hat mehr hinter sich, aber auch mehr vor sich als nur die vier Jahre von Wahl zu Wahl! Otto Eigen, Berliner Mieterverein
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