: Chaos in Hans-Wendt-Stiftung
■ Verfilzte Sozialstiftung ist zwei Jahre nach dem Skandal noch nicht über den Berg
Gleich zweimal hatte sich das Bremer Arbeitsgericht am Donnerstag mit der „Hans-Wendt- Stiftung“ zu befassen. Eine Mitarbeiterin der durch allerlei finanzielle Unregelmäßigkeiten und Verfilzungen mit der Sozialbehörde in Verruf geratenen Sozialstiftung hatte sich gegen mehrere Versetzungen gewehrt. Nach 17 Jahren Arbeit in therapeutischen Einrichtungen der Stiftung hatte die Mitarbeiterin den Eindruck, daß man sie mit den unmotivierten Versetzungen zur Kündigung treiben wolle. Die Verhandlung endete mit mahnenden Worten des Richters in Richtung des kommissarischen Geschäftsführers der Stiftung, Hartmut Groß: „Ich bitte Sie ganz herzlich, sich endlich einmal direkt zu verständigen, denn die ewigen Gerichtstermine gehen am Ende auch zu Lasten der Menschen, die Sie in Ihren Einrichtungen betreuen.“
Letztlich keine Lösung brachte auch die zweite Arbeitsgerichtsverhandlung des Tages. Der gefeuerte Geschäftsführer Strunk hatte für eine Abfindung von rund 100.000 Mark prozessiert. Die Stiftung war jedoch lediglich zur Zahlung von rund 25.000 Mark bereit. Das Verfahren wurde vertagt.
So wie in diesen beiden Fällen überschatten auch noch weitere schwebende Verfahren vor dem Arbeitsgericht den Neuanfang der Stiftung nach Abschluß der Arbeit des parlamentarischen Untersuchungsausschusses. Trotz dessen detaillierter Kritik an der Verfilzung von Stiftungsvorstand und Sozialbehörde ist der Vorstand der Hans-Wendt- Stiftung bisher noch nicht neu besetzt worden. Vorsitzender ist der Staatsrat im Sozialressort, Hans- Christoph Hoppensack. Ein weiteres Mitglied ist sein direkt untergebener Referatsleiter Rolf- Dieter von Bargen. Mitglied im Stiftungsvorstand ist qua Amt auch die neue Sozialsenatorin Irmgard Gaertner. Sie hat ihren Vorstandskollegen allerdings mitgeteilt, daß sie dieses Amt
Bitte das Haus
Hinter dieser Fassade herrscht das blanke Chaos
nicht antreten will.
Diese Besetzung des Vorstands der Hans-Wendt-Stiftung widerspricht auch einem Senatsbeschluß vom Mai, nach dem „Senatsmitglieder und Staatsräte grundsätzlich keine Funktionen in Stiftungsvorständen ausüben“ sollen. Ausnahmen sollen nur dann möglich sein, „wenn die Durchführung der Verwaltungsverfahren ohne ihre Mitwirkung sichergestellt ist“, das heißt, wenn sie in ihrer Funktion als Behördenleiter nicht mit Dingen befaßt sind, die auch die Tätigkeit der Stiftung betreffen. Doch genau dies ist bei den beiden Hans- Wendt-Vorständen Hoppensack und von Bargen der Fall.
Eine neue Satzung, die die Entflechtung von Hans-Wendt-Stiftung und Behörde sicherstellen soll, ist derzeit in Arbeit. Der Stiftungsaufsicht beim Senator für Inneres liegt allerdings noch kein Entwurf zur Genehmigung vor. „Hier geht alles drunter und drüber, wir wissen ja noch nicht einmal, wer in der Stiftung überhaupt noch etwas zu sagen hat“, heißt es denn auch bei vielen der noch rund 60 MitarbeiterInnen der Stiftung. Über zwei Drittel von ihnen arbeiten zudem gar nicht in Einrichtungen der Stiftung, sondern sind über einen Kooperationsvertrag an kommunale Einrichtungen ausgeliehen worden. Ase
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