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■ ARBEITSGERICHTAussperrung

Kassel (dpa) — Eine zweitägige Aussperrung als Reaktion auf einen halbstündigen Streik ist unangemessen. Wenn ein Arbeitgeber noch dazu den Nicht-Streikenden eine Prämie zahlt, verstößt er gegen das Maßregelungsverbot des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Danach darf ein Arbeitnehmer nicht deswegen schlechter behandelt werden, weil er seine Rechte wahrnimmt. Das hat das Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Kassel entschieden.(Az.: 1AZR103/92)

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