Killer-Dentist

Schmerzensgeld von 2.000 Mark muß ein grob fahrlässiger Zahnarzt aus Höxter bei Bielefeld einem Patienten zahlen, dem er einen Backenzahn zog, anschließend aber nicht die Wunde versorgte. Die Zunge des Patienten schwoll über Nacht derart an, daß der Mann zu ersticken drohte und mit akuter Lebensgefahr in ein Krankenhaus kam.