: Gericht: Abfuhr für »Republikaner«
■ Kreuzberg: Neue Mehrheit in der BVV ist rechtmäßig
Kreuzberg. Die Republikaner sind vor dem Verwaltungsgericht gescheitert, die Besetzung des Kreuzberger Bezirksamts zu verhindern. Wie berichtet, waren die Hoffnungen der Republikaner auf einen Stadtratsposten in der Kreuzberger Bezirksverordnetenversammlung durch den übertritt eines AL-Verordneten zur SPD zunichte gemacht worden. Nachdem die Republikaner am vergangenen Mittwoch noch per einstweiliger Verfügung die Wahl des Kreuzberger Bezirksamts verhindern konnten, wies das Gericht gestern die Klage zurück.
Nach der Kommunalwahl im Mai hatten CDU (11 Sitze) und AL (13 Sitze) jeweils Anspruch auf zwei Stadtratsposten. Auch bei der SPD als stärkster Fraktion (15 Sitze) war die Besetzung von zwei Stadtratsposten unstrittig. Nur bei der siebten Stadtratsposition ergab sich eine Pattsituation zwischen SPD und den Reps, die fünf Verordnete erhielt. Die Republikaner hatten sich Hoffnungen auf einen Losentscheid gemacht, bei dem sie das Amt der SPD wegschnappen könnten. Der überraschende Parteiübertritt des AL-Verordneten Rainer »Pollux« Bohne zur SPD zerschlug alle Rep-Träume. Mit nun 16 Bezirksverordneten hat die SPD die Nase vorn und gehen die Reps leer aus. Zuvor hatte es bereits Überlegungen bei SPD und AL gegeben, eine eigene Antifa-Fraktion zu gründen, um den Anspruch der Republikaner zu verhindern. Legt der Neu-SPD-ler Bohne nämlich sein Mandat in einigen Monaten nieder, fällt es wieder an die AL zurück. Auch das Gericht ließ die Reps nun abblitzen. »Die Durchführung der Wahl aufgrund des durch den Fraktionswechsel eines Bezirksverordneten veränderten Stärkeverhältnisses der Fraktionen«, so urteilte das Verwaltungsgericht, beruhe nicht auf einem »willkürlichen Entscheidungskriterium«. Weder Verfassung noch irgendwelche Gesetze würden einen Fraktionswechsel verbieten. Entsprechende Veränderungen der Mehrheitsverhältnisse müßten deswegen in Kauf genommen werden. taz
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