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Streicheleinheit für Anwälte

Der Bundesgerichtshof hat das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts gegen den 33jährigen Detmolder Holger Deilke wegen „Mitgliedschaft in der Roten Armee Fraktion“ aufgehoben und der Revision von Deilkes Anwälten Gerd Strate, Johannes Pausch, und Ute Brandt stattgegeben. Deilke war am 2. Oktober 1990 nach siebenmonatiger Verhandlung und zweijähriger Untersuchungshaft vom 3. Strafsenat zu drei Jahren Knast verurteilt worden. Das Oberlandesgericht stützte damals seine RAF-Mitgliedschaftsthese allein auf den Gesichtspunkt, daß Deilke, der ein Jahr in einer Lasbeker Kate (Oldesloe) in der Illegalität gelebt hatte und bei „der Gesamtschau“ mehrere „RAF-typische Merkmale“ verwirklicht habe. Der Bundesgerichtshof rügte nun die Beweislage als unzureichend, da „Feststellungen einer — ausdrücklich oder stillschweigend — getroffenen Willensübereinstimmung zwischen dem Handelnden und der Vereinigung“ nicht hinreichend bewiesen wurden. Der 4. Senat des Oberlandesgerichts muß nun das Verfahren erneut aufrollen. kva

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