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Hate-Speech

Folgende Ausdrücke werden in den USA im Zusammenhang mit der Diskussion um Hate-Speech inzwischen als feststehende Termini — und teilweise juristische Fachausdrücke — benutzt:

—hate speech (Haßrede),

—hate crime (Haßverbrechen),

—hate crime laws (Gesetze gegen Haßverbrechen),

—bias related violence (diskriminatorisch motivierte Gewalttaten).

Sie alle bezeichnen ein Verhalten, das gewöhnlich bei uns als „üble Nachrede“, „Rufmord“, „Beleidigung“ und Anstiftung zu Straftaten ohnehin justitiabel ist. Richtet sich solches jedoch gegen Menschen aufgrund ihrer Mitgliedschaft zu einer gesellschaftlichen Gruppe, die durch gemeinsame Hautfarbe, ethnische Zugehörigkeit, Religion, sexuelle Orientierung oder Alter und Geschlecht definiert ist, treten die Paragraphen 130 und 131 des Strafgesetzbuches in Kraft. In Paragraph 130 (Volksverhetzung) heißt es: „Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er 1. zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt, 2. zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert...“ Und in Paragraph 131 (Gewaltdarstellung: Aufstachelung zum Rassenhaß) heißt es: „Wer Schriften, die zum Rassenhaß aufstacheln oder die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt...“ Die Verbreitung der Auschwitzlüge ist in diesem Sinne explizit als Vergehen bezeichnet. Wie weit sich deutsche Gerichte auf die Aburteilung von frauen-, schwulen- und ausländerfeindlichen, antisemitischen und rassistischen Äußerungen — in Wort und Bild — einlassen, wissen die am besten, die solche Prozesse zu führen versucht haben. Den Vorwurf, dabei aus zensierenden Impulsen handeln zu wollen, kennen wir vor allem gegenüber den AktivistInnen der Anti-Pornographie-Kampagne.

In den USA haben sich im Zusammenhang mit dieser Diskussion außerdem folgende Begriffe und Formulierungen herausgebildet: fighting words (Kampfrede), First Amendment absolutist (bezeichnet etwa die Position, wie sie bspw. N. Levinson hier einnimmt), identity politics (ein politisches Denken und Handeln, das Individuen nach ihrer Gruppenidentität — als Schwarze, Frauen, Schwule, Vegetarier etc. — befragt, einschätzt und entsprechende Strategien für sie annimmt oder formuliert).

Einen Begriff wie „political correctness“, abgekürzt: „pc“, kann man wohl ohne weiteres als die auch hierzulande übliche „politische Korrektheit“ verstehen, eine Haltung, die sich, Nan Levinson zufolge, in den USA durch besondere „Intoleranz, Humorlosigkeit, Selbstgerechtigkeit, schlagwortartiges Reden und Dogmatismus“ auszeichnet. Die politische Korrektheit in diesen Breiten ist von dieser Definition vermutlich nicht weit entfernt. Uta Ruge

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