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Thyssen-Manager vor Gericht

Bochum (taz) — Im Prozeß gegen drei Thyssen-Manager, die von der Anklage beschuldigt werden, spezielle Turbopumpen für den Einbau in militärische Raketenantriebe an den Irak illegal geliefert zu haben, hatten gestern die Gutachter das Wort. Dabei ging es um die Frage, ob die Anfang 1990 gelieferten Pumpen ausschließlich für den Raketenantrieb tauglich waren. Offiziell hatte der Irak einen Einsatz in der petrochemischen Industrie angegeben. Dieser Version vertraute zunächst einmal auch das Bundesamt für Wirtschaft. 1989 wurde die von Thyssen beantragte Ausfuhrgenehmigung erteilt. Nach einem Besuch von zwei der drei angeklagten Manager im Irak kam bei diesen schon im August 1989 der Verdacht einer militärischen Verwendung auf. Ein entsprechender Vermerk wurde jedoch nicht an das Bundesamt weitergegeben, sondern vernichtet. Angeordnet hatte das Thyssen-Vorstandsmitglied Ulrich Berntzen, der ebenfalls in Bochum auf der Anklagebank sitzt.

Die Verteidigung versucht nun die zivile Einsatzmöglichkeit der Pumpen nachzuweisen, um damit dem Vorwurf — Verstoß gegen das Außenwirtschaftsgesetz — zu begegnen. Nach Auffassung des von der Verteidigung benannten Patentanwalts Rudi Beyer sind die Pumpen auch zur Brandbekämpfung einzusetzen. Nach dem zur Tatzeit 1990 geltenden Außenwirtschaftsgesetz wäre die Lieferung der Pumpen nur dann illegal gewesen, wenn diese für den militärischen Einsatzzweck „besonders konstruiert und nur für diesen verwendbar“ gewesen wären. Diese Passage des inzwischen verschärften Gesetzes interpretieren die Verteidiger als „Ausschließlichkeitsvorschrift“. Der Gerichtsvorsitzende Hajo Regul hatte bei Prozeßeröffnung vor einer Woche geäußert, falls es für die Pumpen auch zivile Einsatzmöglichkeiten gebe, sei „der Fall gelaufen“. Der Pumpenexperte Prof. Günter Kosyna sprang den Verteidigern gestern bei. Zwar seien die einzelnen Merkmale der gelieferten Pumpen für jeden „Konstrukteur ein Fall zum Nachdenken“, aber einen Einsatz auch für nichtmilitärische Zwecke sei nicht auszuschließen. Ob mit dieser Aussage der Prozeß „gelaufen“ ist, steht dahin. Richter Regul setzte gestern zwei weitere Termine fest. J.S.

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