Verfahren gegen Kripo-Chef eingestellt

■ Widerspruchsfrist abgelaufen: Keine fahrlässige Tötung der Geiseln

Das Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen Kripo-Chef, Peter Möller, wegen fahrlässiger Tötung im Zusammenhang mit dem Geiseldrama von Gladbeck und Bremen im Sommer 1988 ist rechtskräftig eingestellt worden. Das hat die Bremer Staatsanwaltschaft am Dienstag auf Anfrage mitgeteilt. Die Familie der damals 18 Jahre alten, während des Dramas von einem der beiden Geiselganster erschossenen Silke Bischoff aus Bremen hatte Strafanzeige erstattet.

Der Anwalt der Familie hatte den Polizeiführungskräften vorgeworfen, mehrere Chancen vertan zu haben, die beiden Gangster auf dem Weg nach Bremen und bei Fahrten in der Hansestadt unschädlich zu machen. Erst so hätten die beiden folgenden Morde geschehen können. Bei dem Geiseldrama war neben Silke Bischoff der damals 15jährige Italiener Emanuele de Giorgi getötet worden. Außerdem starb der 31 Jahre alte Polizeiobermeister Ingo Hagen bei einem Verkehrsunfall während der Verfolgung der Täter.

Die Staatsanwaltschaft hatte die Ermittlungen bereits im März eingestellt. Dagegen hatte der Anwalt der Familie Bischoff Beschwerde eingelegt. Diese Beschwerde wurde zurückgewiesen, die Widerspruchsfrist ist jetzt abegelaufen.

Möller ist mit Ablauf des 31. August aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig in den Ruhestand gegangen. Er war damals ins Kreuzfeuer der Kritik geraten. Ein Parlamentarischer Untersuchungsausschuß hatte nach dem Geiseldrama festgestellt, daß Beamte der Führungsebene ein „hohes Maß an Inkompetenz“ gezeigt hätten. dpa