: Gericht: Ex-DDR-Vertragsarbeiter können abgeschoben werden
Berlin (afp) — Die ehemaligen DDR-Vertragsarbeitnehmer können nach einer Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts in ihre Heimatländer abgeschoben werden. Wie der Berliner Justizsenat gestern mitteilte, wies das Gericht den Antrag einer Vietnamesin auf vorläufigen Rechtsschutz gegen die von der Ausländerbehörde verfügte Abschiebung ab. Die 1987 aufgrund des Regierungsabkommens zwischen der DDR und Vietnam erteilte Aufenthaltserlaubnis der Textilarbeiterin war am 3.Mai 1992 abgelaufen. Die 10.Kammer des Verwaltungsgerichts verwies bei der Entscheidung auf den Einigungsvertrag, wonach die von der DDR erteilte Aufenthaltsgenehmigung im vereinten Deutschland nur zweckgebunden und vorübergehend für die Beschäftigung in einem bestimmten Betrieb fortgilt. Auch die DDR-Verordnung vom Juni 1990, wonach die Aufenthaltsgenehmigung bei vorzeitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses nur bis zum Ablauf der vorgesehenen Vertragsdauer fortgilt, stehe der Abschiebung nicht entgegen.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen