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Gericht: Ex-DDR-Vertragsarbeiter können abgeschoben werden

Berlin (afp) — Die ehemaligen DDR-Vertragsarbeitnehmer können nach einer Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts in ihre Heimatländer abgeschoben werden. Wie der Berliner Justizsenat gestern mitteilte, wies das Gericht den Antrag einer Vietnamesin auf vorläufigen Rechtsschutz gegen die von der Ausländerbehörde verfügte Abschiebung ab. Die 1987 aufgrund des Regierungsabkommens zwischen der DDR und Vietnam erteilte Aufenthaltserlaubnis der Textilarbeiterin war am 3.Mai 1992 abgelaufen. Die 10.Kammer des Verwaltungsgerichts verwies bei der Entscheidung auf den Einigungsvertrag, wonach die von der DDR erteilte Aufenthaltsgenehmigung im vereinten Deutschland nur zweckgebunden und vorübergehend für die Beschäftigung in einem bestimmten Betrieb fortgilt. Auch die DDR-Verordnung vom Juni 1990, wonach die Aufenthaltsgenehmigung bei vorzeitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses nur bis zum Ablauf der vorgesehenen Vertragsdauer fortgilt, stehe der Abschiebung nicht entgegen.

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