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Stadtwerke suchen Sündenbock

■ Mitarbeiterin wegen Stromaffäre rechtswidrig suspendiert

Am 28. August wurde die Stadtwerkemitarbeiterin Flegel zur Personalverwaltung gerufen. Dort wurde ihr eröffnet, daß sie ab sofort vom Dienst suspendiert sei und mit keinem Mitarbeiter der Stadtwerke mehr in Kontakt treten dürfe. Die Begründung: Frau Flegel habe am 7. und 8. Juli die Kundenkonten von Bürgermeister Klaus Wedemeier und Hans Koschnick per Computer abgerufen und die Erkenntnisse der taz zur Verfügung gestellt. Ein Verfahren zur fristlosen Kündigung wurde vorbereitet. Gestern verhandelte das Arbeitsgericht über eine einstweilige Anordnung der Geschaßten auf Beendigung der Suspendierung.

Die Frau wird von den Stadtwerken verdächtigt, weil der Zugang zum Computer mit ihrer Mitarbeiterkarte vorgenommen wurde. „Die Angeklagte gibt zu, mit 128 anderen das Konto eingesehen zu haben“, meinte ihr Anwalt Klaus Richter. In der Tat hatten zur Zeit der Presseveröffentlichungen zahlreiche Mitarbeiterinnen das Wedemeier-Konto eingesehen. Arbeitsrichter Wessner machte gleich zu Beginn deutlich, daß die Kammer keinerlei Beweise dafür sieht, daß Frau Flegel Daten an die Presse gegeben habe. Wessner: „Das ist bestenfalls eine Abmahnung wert.“ Völlig in die Defensive geriet der Rechtsvertreter der Stadtwerke, als Anwalt Richter klarmachte, daß per Computerüberwachung gewonnen Daten nur in Übereinstimmung mit dem Betriebsrat gegen Mitarbeiter eingesetzt werden können. Der Stadtwerke-Jurist nahm die Suspendierung zurück, über eine Entlassung soll kommende Woche entschieden werden. hbk

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