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Gericht stoppt Strom-Monopolisten

Karlsruhe (AFP) — Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit einer gestern in Karlsruhe veröffentlichten Entscheidung den Aufbau der kommunalen Stromversorgung deutlich erleichtert. Dem Grundsatzurteil des Kartellsenates zufolge können alle Gemeinden, die vor 1975 einen Konzessionsvertrag mit einem Energieversorgungsunternehmen (EVU) abgeschlossen haben, die Stromversorgung ihrer Gemeinde ab 1995 selbst übernehmen. Die Richter entschieden weiter, daß die Kommunen für das übernommene Stromnetz nur den Sachzeitwert zahlen müssen. Die Kosten für die Entflechtung des Netzes haben die EVU selbst zu tragen. Bei Kommunen mit Verträgen jüngeren Datums erlischt das Versorgungsmonopol der Energieunternehmen nach frühestens 20 Jahren. Vertreter von Umweltverbänden und Kommunen bewerteten diese Entscheidung als Einstieg zu einer umweltverträglicheren und kostengünstigeren Energiewirtschaft. (AZ: KZR 2/91)

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