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Für Gleichstellung unehelicher Kinder

Saarbrücken (AP) — Das Bundesfamilienministerium will die rechtliche Benachteiligung nichtehelicher Kinder beseitigen. Die Parlamentarische Staatssekretärin Roswitha Verhülsdonk kündigte dazu am Donnerstag Neuregelungen im Erb- und Sorgerecht bis zum Ende der Legislaturperiode im Jahr 1994 an. Im Erbfall könne ein nichteheliches Kind bisher nur Geld, aber keine Sachwerte erben, erklärte die CDU- Politikerin. Diese Regelung sei überholt und müsse deshalb geändert werden. Außerdem müsse in Zukunft ein gemeinsames Sorgerecht für die Eltern nichtehelicher Kinder möglich sein, wenn es dem Wohl des Kindes entspreche. Auch ein Umgangsrecht für den Vater eines nichtehelichen Kindes soll nach Angaben Verhülsdonks eingeführt werden. Derzeit habe der Vater keine Möglichkeit, das Kind gegen den Willen der Mutter zu sehen. „Das muß jetzt auch geregelt werden, daß das Kind die Beziehung zum Vater aufrechterhalten kann.“

Die Staatssekretärin sprach sich weiter für Unterhaltsregelungen auch im Fall der Trennung nichtehelicher Gemeinschaften aus.

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