Vorläufige Entwarnung für ABM-Kräfte

Bundesanstalt für Arbeit gab Verpflichtungsermächtigung über  ■ 34 Millionen Mark ab / Senat finanziert letztes Quartal 92 vor

Hamburger ABM-Projekte können aufatmen: In letzter Minute gibt es jetzt doch noch Geld. Im Juli war in der Hansestadt wegen Geldmangels bei der Bundesanstalt für Arbeit (BA) ein Bewilligungsstopp für alle ABM-Anträge ergangen. Nachdem nun die BA doch eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 34 Millionen Mark abgegeben hat, beschloß der Hamburger Senat gestern, diese Mittel zu binden. Mit der Summe können für 1992 und in das nächste Jahr hinein 850 Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) neu oder weiter bewilligt werden. Den für das letzte Quartal 1992 erforderlichen Betrag würde Hamburg vorfinanzieren.

Ohne diese Entscheidung wären in den kommenden Wochen viele ABM-Beschäftigte und -Projekte in arge Schwierigkeiten geraten. Die BA hatte zwar schon vor längerer Zeit Hamburg die zusätzlichen 34 Millionen Mark zugesagt, allerdings war daran die Bedingung geknüpft, daß das Geld nicht vor 1993 ausgegeben werden dürfe. Dem Hamburger Arbeitsamt standen jedoch für das letzte Quartal 1992 keine Bewilligungsmittel mehr zur Verfügung. Die Folge wäre gewesen, daß in diesen Monaten etwa ein Viertel des Gesamtprogramms der AB- Maßnahmen (rund 4200 Plätze) nicht hätte finanziert oder fortgeführt werden können.

Erst nach der schriftlichen Erklärung der BA, das zusätzlich bewilligte Geld werde nicht auf die Neubewilligungskontingente für 1993 angerechnet, sah sich der Senat zur Vorfinanzierung in der Lage. Er erklärte sich bereit, die anfallenden Personalkosten zu 100 Prozent zu übernehmen. Normalerweise trägt das Arbeitsamt rund 80 Prozent und Hamburg nur 20 Prozent dieser Kosten.

Die Senatsentscheidung bedeutet aber nur vorläufig eine Entwarnung für die betroffenen ABM- Kräfte. Der Haushaltsplanentwurf der Bundesanstalt sieht für 1993 zwar mehr Neubewilligungen von Vollzeit-AB-Maßnahmen vor (56000 statt 52000), aufgrund der Schwerpunktverlagerung gen Ostdeutschland werde die Zahl der ABM-Beschäftigten in Hamburg allerdings auf rund 3000 sinken. Außerdem schwebe über allem noch der Finanzierungsvorbehalt durch die Bundesregierung, so der Senat.

Und der Personenkreis, der künftig über ABM beschäftigt werden kann, wird eingeschränkt. Nach Arbeitsamts–Auskunft gibt es in Hamburg keine arbeitslos gemeldeten ABM-berechtigten Erzieher, Sozialpädagogen und Lehrer, die bisher in vielen ABM-Projekten tätig waren. Der Senat will sich deshalb ab 1993 stärker auf jene Gruppen von Arbeitslosen konzentrieren, deren Zugang zum Arbeitsmarkt ohne entsprechende Qualifizierung und Anleitung auch weiterhin erschwert wäre. Norbert Müller