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Flüchtlingsgesetz teilweise illegal

Düsseldorf (taz) — Das Düsseldorfer Flüchtlingsaufnahmegesetz ist in Teilen verfassungswidrig. Einen entsprechenden Beschluß teilte der Verfassungsgerichtshof in Münster gestern mit. Mehrere Städte und Gemeinden hatten gegen die im letzten Jahr vom Düsseldorfer Parlament verabschiedete Neuregelung der Flüchtlingsaufnahme geklagt. Nach der Entscheidung des Gerichts ist es unzulässig, bei der Zuweisung von Flüchtlingen an die Gemeinden den jeweiligen Bestand an Aussiedlern anzurechnen. Flüchtlinge und Aussiedler dürften nicht gleichgestellt werden. Der vom Landesgesetzgeber als maßgeblich angeführte Unterbringungsbedarf rechtfertige die Gleichbehandlung nicht. Die neu geregelte Verteilung führe zu einer Ungleichbehandlung der verschiedenen Gebiete, weil Aussiedler kommunale Unterkünfte deutlich kürzer in Anspruch nähmen. Da die leichter integrierbaren Aussiedler auch nach dem Auszug aus einer kommunalen Unterkunft noch in der Bestandsstatistik verblieben, profitierten die Gemeinden ohne sachlichen Grund von der Anerkennung dieser Personengruppe. J.S.

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