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Griesche-Stelle gestrichen

■ Verwaltungsgericht entschied: Berufungsverfahren war nicht korrekt

Das Verfahren, in dem der Vorsitzende des Haushaltsausschusses Detlev Griesche (SPD) an der Hochschule für Verwaltung eine Stelle bekommen sollte, war nicht rechtens. Dies hat jetzt, zweieinhalb Jahre danach, das Bremer Verwaltungsgericht festgestellt.

Für Aufsehen hatte der Fall damals gesorgt, weil ein Brief des damals für die Hochschule zuständigen Senators Claus Grobecker (SPD) an den „Lieben Detlef“ bekannt wurde. Darin hatte der Finanzsenator seinem Haushaltsausschuß-Vorsitzenden und Parteigenossen die Hochsschullehrerstelle versprochen. Das Verfahren der Berufung sei trotz des Briefes korrekt gewesen, hatte damals das Senatsressort bekräftigt. Griesche selbst hatte sich zu dem „Lieber Detlef“-Brief nicht geäußert. Der Verdacht, daß die Berufungskommission der Hochschule, zu deren Sitzungen ein Behördenvertreter immer anwesend war, sich dem Wunsch des Finanzsenators gebeugt hatte, war nicht zu belegen.

In keiner Weise korrekt war das Berufungs-Verfahren, hat jetzt das Bremer Verwaltungsgericht festgestellt. Eine andere Bewerberin neben Griesche, die mindestens gleiche formale Qualifikationsvoraussetzungen hatte, war von der Berufungskommission ohne weitere Anhörung abgelehnt worden. Diese Bewerberin hatte wegen Benachteiligung geklagt.

Sie hätte den Prozeß in jeder Hinsicht gewonnen, deutete das Gericht an — wenn nicht die Senatskommission für das Personalwesen zwei Tage vor dem Termin mitgeteilt hätte, daß es die Stelle nicht mehr gibt. Damit entfiel auch der Klagegrund für die Mitbewerberin. Alle Kosten des Verfahrens, so das Gericht, gehen zu Lasten der Staatskasse.

Griesche seinerseits macht auch ohne Hochschul-Stelle das, was Finanzsenator Grobecker damals mit ihm abgesprochen hatte: „Verwaltungsforschung“.

Klaus Wolschner

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