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Anklage gegen Chefspion Markus Wolf erhoben

Karlsruhe (AP/taz) — Der jahrzehntelange Chef aller DDR-Spione, Markus „Mischa“ Wolf, ist wegen Landesverrats und Bestechung angeklagt worden. Generalbundesanwalt Alexander von Stahl legt dem 69jährigen gestern die gesamte Verantwortung für die gegen die Bundesrepublik gerichtete Spionagetätigkeit der DDR zwischen 1953 und 1986 zur Last. Die Bundesanwaltschaft klagt Wolf an, obwohl eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Zulässigkeit derartiger Anklagen noch aussteht. Das Berliner Kammergericht hatte dem Bundesverfassungsgericht die Frage vorgelegt, ob hauptamtliche Mitarbeiter der Auslandsaufklärung der DDR, die ihre Tätigkeit in Übereinstimmung mit den Gesetzen machten, strafrechtlich verfolgt werden könnten. Wolf wird unter anderem der Führung des Kanzleramtsspions Günter Guillaume, der „Maulwürfe“ im Bundesnachrichtendienst Alfred und Ludwig Spuhler sowie des Verfassungsschutzbeamten Klaus Kuron beschuldigt, die alle wegen Landesverrats verurteilt sind. Außerdem wirft ihm Stahl vor, die Erkenntnisse der „Quellen“ der Stasi in der Bundesrepublik systematisch an den sowjetischen Geheimdienst KGB weitergegeben zu haben. Wolf leitete von Januar 1953 bis November 1986 den Auslandsaufklärungsdienst der DDR, seit 1956/57 auch als stellvertretender Minister für Staatssicherheit. Sein Einfluß soll sich nicht nur auf HVA-Angehörige, sondern auch auf etwa 500 bis 600 „Quellen“ in der Bundesrepublik bezogen haben. Gegen den in Berlin lebenden Wolf besteht Haftbefehl, der aber unter Auflagen außer Vollzug gesetzt wurde. Der letzte Auftritt von Wolf war eher schweigsam. Als er vor dem Bonner Schalck-Untersuchungsausschuß aussagen sollte, meinte er lediglich: „Keine Antwort, Herr Vorsitzender.“ Zur Begründung verwies er auf sein Ermittlungsverfahren wegen geheimdienstlicher Tätigkeit. Der Schalck- Ausschuß erwägt nun, seine Aussage durch Beugehaft zu erzwingen. ja

(Siehe Kommentar Seite 10)

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