: Bethanien hilft jungen Müttern
■ Mutter-Kind-Zentrum der Christlichen Elterninitiative weihte Erweiterungsbau ein
Daß auch eine gewollte Schwangerschaft zu einer „Notlage“ werden kann, erfuhr Karen W. (24) im April diesen Jahres: mittlerweile war sie im achten Monat ihrer Schwangerschaft. Bei den Eltern konnte sie nicht bleiben, eine Wohnung war nicht zu kriegen. In „Mutter-Kind-Haus „Bethanien“ fand sie dann eine eigene Wohnung, und: „Es waren Frauen für mich da, mit denen ich meine Sorgen besprechen konnte“, erzählt Karen.
Am Montag feierte die Christliche Initiative als Trägerverein von Bethanien die Fertigstellung von drei weiteren Wohnungen für notleidende Mütter. „Darauf wurde schon lange gewartet. Und es ist doch nur ein Tropfen auf den heißen Stein, denn es gibt noch viel mehr Mütter, die eine Wohnung bräuchten“, stellt die pädagogische Leiterin des Hauses, Frau Tätzel, die Situation der Einrichtung dar. 1986 wurde Bethanien von den damals 14 — inzwischen 17 — Mitgliedern der Initiative mit Hilfe von Spenden gegründet. Ihre christlichen Überzeugungen wollten sie in praktische Taten umsetzen: Eine Zufluchtsstätte schaffen für junge Frauen, die allein mit ihrer Mutterschaft nicht fertig werden und die von der Familie oder dem Partner keine Unterstützung erhalten. Partnerkonflikte hält sich das Haus möglichst fern, „Herrenbesuch“ ist nur bis 23 Uhr erlaubt.
Entscheidenes Kriterium für eine Aufnahme in Bethanien ist die psychische und soziale Hilfsbedürftigkeit. Die Konfession spielt keine Rolle. In der Regel leben die durch schnittlich 20jährigen Mütter für einen Zeitraum von ein bis drei Jahren leben die Frauen mit ihren Kindern in Bethanien. Ihren Lebensunterhalt müssen sie selbst aufbringen und für die Wohnungen Mieten in Höhe von 300 bis 600 DM bezahlen. In den meisten Fällen sind die Frauen jedoch sozialhilfeberechtigt.
Nach spätestens drei Jahren sollen sie dann den Sprung in die berufliche Selbständigkeit schaffen. Wenn die Kinder eineinhalb Jahre alt sind, fangen die Frauen in der Regel eine Ausbildung an, oder sie werden wieder berufstätig.
Da Bethanien 1989 die Anerkennung als öffentliche Einrichtung nach § 19 KJHG (Kinder- und Jugendhilfegesetz) erhielt, kann ein Teil der Lohnkosten für die insgesamt sechs MitarbeiterInnen mit staatlichem Geld finanziert werden. Der Rest muß durch Spenden gedeckt werden. M.B.
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