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Atomlager: Verfahrensstreit beendet

■ Städte-Anwalt: Bund soll Planfeststellung aufgeben

Fünf Sitzungstage nach Beginn der Anhörung zum geplanten Atommüll-Endlager Schacht Konrad in Salzgitter ist der Rechtsstreit um die Zulässigkeit des Erörterungstermins weitgehend zu Ende. „Wir haben unsere wesentlichen Verfahrensbedenken vorgetragen und mit Anträgen untermauert. Weitere Verfahrensanträge werden in dieser Phase nicht gestellt“, sagte der Rechtsbeistand der Städte Salzgitter, Braunschweig und Wolfenbüttel, der Berliner Anwalt Reiner Geulen.

Für die sechste Sitzung am kommenden Mittwoch wird damit gerechnet, daß erstmals Sachfragen zu dem Endlagerprojekt bei der Anhörung zur Sprache kommen. Insgesamt liegen 290.000 Einwendungen gegen den Plan des Bundes vor, in dem früheren Erzbergwerk 95 Prozent des deutschen Atommülls zu lagern. Geulen bewertete den Beginn der Anhörung als „großen Erfolg“ für die Kritiker des Projekts. Zwar sei die Anhörung nicht wie mehrfach beantragt abgebrochen worden. „Was für uns der Erfolg ist, ist aber, daß sich alle Bedenken — unvollständige Planunterlagen, mangelnde Information der Bürger — bestätigt haben“, meinte der aus vielen Verfahren um Atomanlagen bekannte Anwalt. Nach Auffassung Geulens geht der Bund ein „großes juristisches Risiko“ ein, wenn er beispielsweise Transportrisiken aus dem Verfahren ausklammern wolle. „Dieser Erörterungstermin kann nicht zu einer positiven Planfeststellung führen. Ich gehe davon aus, daß der Bund das Vorhaben aufgibt oder den Erörterungstermin wiederholen läßt“, meinte Geulen. dpa

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