: Gauck-Behörde verklagt
■ Staatsanwaltschaft will Stasi-Akten
Berlin. Die Staatsanwaltschaft hat Klage gegen die Gauck-Behörde eingelegt, um die Herausgabe von Stasi-Akten durchzusetzen. Seine Behörde wolle nicht länger hinnehmen, so Generalstaatsanwalt Dieter Neumann, daß die Behörde erst prüfe, ob die angeforderten Akten für die Tätigkeit der Staatsanwaltschaft erforderlich seien. Auch das bislang von der Behörde praktizierte Verfahren bei Anfragen seiner Ermittler dauere zu lange. Zunächst müßten die Staatsanwälte die Akten in der Gauck-Behörde durcharbeiten, um einen Auskunftsanspruch vorzubereiten. Dies sei nicht zumutbar. Hintergrund der Klage ist ein Rechtsstreit anläßlich eines Ermittlungsverfahrens gegen einen mutmaßlichen Agenten. Die Staatsanwaltschaft Dresden wollte Originalunterlagen aus zehn Aktenbände haben, die die Gauck- Behörde nicht herausrückte. Ihr Sprecher David Gill sagte dazu, daß seine Behörde keinesfalls den Verwendungszweck der angeforderten Unterlagen untersuchen würde. Allerdings müßte die Staatsanwaltschaft darlegen, warum sie eine konkrete Akte benötige. Eine pauschale Anforderung von ganzen Bänden sei nach dem Gesetz nicht zulässig. dpa
40.000 mal Danke!
40.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Was uns besonders macht? Sie, unsere Leser*innen. Sie wissen: Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Wir suchen auch weiterhin Unterstützung: suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus – schon mit 5 Euro im Monat! Jetzt unterstützen