: Mieterschutz mit Münchner Modell
■ Mieterverein fordert Umwandlungsblockade durch Erhaltenssatzung / München macht's vor
durch Erhaltenssatzung / München macht's vor
Das „Temperament einer Schnecke“ hat für Eckard Pahlke, den Vorsitzenden des Mietervereins zu Hamburg, die Mieterschutzpolitik des Hamburger Senats. Pahlke: „Außer einer politisch chancenlosen Bundesratsinitiative tut die Stadt nichts, um die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen zu blockieren“. Daß es auch anders gehe, beweise die Wohnungspolitik in München: Dort hat der Stadtrat bereits in 21 Stadtteilen städtebauliche Erhaltenssatzungen erlassen, die 200000 Mieter weitgehend vor der Umwandlung ihrer Wohnungen in Eigentumsparzellen schützt.
Das Bundesbaugesetz erlaubt den Kommunen, „zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung“ entsprechende Satzungen zu erlassen. Bauliche Maßnahmen an Häusern, deren Kosten auf die Mieter abgewälzt werden, sind dann genehmigungspflichtig. Außerdem besitzt die Stadt hier ein Vorkaufsrecht für alle Häuser, die den Besitzer wechseln.
Nach Angaben des zuständigen Münchner Kommunalreferats konnten durch die seit 1984 ausgestellten Erhaltenssatzungen mindestens 61 von Spekulanten bedrohte Häuser gerettet werden. Dabei verzichtet die Stadt auf ihr Vorkaufsrecht, wenn der bereitstehende private Kaufinteressent sich in einer „Abwendungserklärung“ verpflichtet, auf eine Luxusmodernisierung und eine Umwandlung zu verzichten.
Andernfalls erwirbt die Stadt das Gebäude, um es anschließend an einen Interessenten weiterzuveräußern, der bereit ist, eine Abwendungserklärung zu unterzeichnen. Für die Stadtregierung eine fast kostenneutrale Lösung. Die Erfahrung der Münchner Behörden zeigt: Spekulanten, die umwandeln oder durch Luxusmodernisierung Gewinne einstreichen wollen, machen in der Regel einen Bogen um die Erhaltensgebiete.
Die Hamburger Behörden aber zögern noch, nach Münchner Vorbild Mieter zu schützen. So antworteten die Bau- und die Stadtentwicklungsbehörde auf Anfrage gleichlautend, Erhaltungssatzungen könnten zur Verhinderung von Umwandlungen „nur begrenzt“ genutzt werden. Während Eugen Wagner „trotzdem Versuche“ unternehmen will, „über Erhaltenssatzungen Umwandlungen einzuschränken“, möchte Senatskollegin Traute Müller „die Erfahrungen anderer Großstädte“ mit der Erhaltenssatzung erst „auswerten“, um „danach“ zu entscheiden, „ob und wie das Instrument in Hamburg angewendet werden“ sollte.
Das kann dauern. Ein Sprecher der Stadtentwicklungsbehörde betont zwar: „Wir prüfen mit Hochdruck“, mag sich aber nicht darauf festlegen, wann mit konkreten Ergebnissen zu rechnen ist. Für viele heute schon umwandlungsbedrohte Mieter wird es dann aber schon zu spät sein. Marco Carini
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