■ Nazi-Demo: Doch Ermittlungen
Dresden (dpa) — Die Dresdner Staatsanwaltschaft hat wegen des Hitler-Grußes von Demonstranten bei dem Neonazi-Auftritt am vergangenen Wochenende ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt eingeleitet. Nach Angaben eines Sprechers vom Donnerstag wurde ein Videoband des Fernsehsenders Sat.1 beschlagnahmt, auf dem mehrere Demonstranten den Arm zu dem verbotenen Gruß recken. Die Verwendung des Hitler- Grußes kann mit einer Geldstrafe oder mit einer Haftstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden. Die Ermittlungen richten sich auch gegen die Verwendung des sogenannten Kühnen-Grußes, dessen Strafbarkeit umstritten ist. Bei diesem, dem Hitler-Gruß ähnlichen Handzeichen, werden drei Finger der rechten Hand abgespreizt. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, daß die Verwendung dieses Zeichens ebenfalls strafbar ist, weil Kühnen Neonazi-Führer war.
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