Freihafen-Zoll an Bonn

■ Hamburg will Personal und Kosten loswerden / Kritik der ÖTV

loswerden / Kritik der ÖTV

Arbeitgeberwechsel im Freihafen. Nach Plänen der Wirtschaftsbehörde sollen die Aufgaben des Freihafenamtes ab 1993 vom Bundesfinanzministerium wahrgenommen werden. Der Senat wird am Dienstag eine entsprechende Vorlage von Wirtschaftssenator Hans- Jürgen Krupp (SPD) diskutieren und einen entsprechenden Beschluß fassen.

Die zollamtliche Überwachung des Freihafens ist gegenwärtig zwischen Hamburg und dem Bund aufgeteilt. Bonn ist zuständig für die Sicherung der Freihafengrenze, bezahlt die Zöllner an den Kontrollposten. Das Freihafenamt dagegen, das im Hafeninneren dafür sorgt, daß alles mit rechten Dingen zugeht, untersteht dem Senat. 110 Mitarbeiter (27 Beamte und 83 Angestellte) kontrollieren die Einhaltung der Außenwirtschafts- und Zollgesetze, den über den Hafen abgewickelten Waffenhandel und achten zum Beispiel auch auf die Einhaltung der Artenschutzbestimmungen.

Das geht ins Geld. Das Freihafenamt kostet Hamburg jährlich 7,4 Millionen Mark. Und das für eine Leistung, die nach Auffassung der Wirtschaftsbehörde eigentlich der Bund erbringen müßte. Und trotz knapper Bonner Kassen, ist das Finanzministerium offenbar gewillt, das Freihafenamt zu übernehmen. Schließlich haben auch die Bundesbeamten erkannt, daß die bisherige Aufgabenteilung zwischen Bonn und Hamburg für die Hafenwirtschaft doppelte Arbeit bedeutet. Sie muß sich sowohl mit der Landes- als auch mit der Bundesbürokratie herumschlagen.

Hinzu kommt: Der Wirtschaftsboom im Hafen hat in den vergangenen Jahren zu einer „restlosen Überlastung“, so die Wirtschaftsbehörde, der Mitarbeiter des Frei-

hafenamtes geführt. Die Hamburger Haushaltssituation lasse jedoch eine dringend notwendige Aufstockung um 30 Mitarbeiter nicht zu. Insgeheim hofft man dort, daß das Bonner Finanzministerium für mehr Personal sorgen wird.

Für die betroffenen Mitarbeiter des Freihafenamtes ändert sich vordergründig nur der Arbeitgeber. Statt von Hamburg werden sie dann vom Bund bezahlt. Doch hier sitzt der Teufel im Detail. Sowohl bei der Bezahlung als auch bei den Beförderungsmöglichkeiten bietet der Bund im Vergleich zu den Bundesländern wenig. Vor allem deswegen soll den Mitarbeitern ein auf drei Jahre befristetes „Rückkehrrecht“ bei einem Wechsel zum Bund eingeräumt werden. Machen sie davon Gebrauch oder lehnen sie einen Wechsel von vornherein ab, werden ihnen Arbeitsplätze in an-

deren Hamburger Verwaltungen angeboten.

Die ÖTV sieht in dem geplanten Deal die Gefahr, daß Hamburg keinen Einfluß mehr auf eine leistungsfähige Hafenverwaltung hat, wenn die Personalhoheit im Freihafen dem Bund zufällt. „Hamburg ist dann den Haushaltszwängen des Bundes ausgeliefert“, sagt ÖTV- Sprecher Jens Hnyk. Daran ändere auch die Absprache mit Bonn nichts, nach der Hamburg bei allen Gesetzen und Verordnungen, die den Status des Freihafens berühren, ein Mitspracherecht eingeräumt wird und in der Wirtschaftsbehörde ein eigenes Referat für den Freihafen eingerichtet werden soll. „Die wichtigen Entscheidungen fallen sowieso nicht in Bonn, sondern in Brüssel. Wie soll da die Einflußmöglichkeit des Referates gestaltet sein“, fragt Hnyk. Norbert Müller