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Mädchen mißbraucht: Haftstrafe

Berlin. Wegen sexuellen Mißbrauchs von zwei ihm anvertrauten Mädchen im Alter von zwölf und vierzehn Jahren verurteilte die 13. Große Strafkammer des Landgerichts Berlin gestern einen 40jährigen Gärtner zu drei Jahren und neun Monaten Freiheitsentzug. Der Staatsanwalt hatte vier Jahre und neun Monate Gefängnis beantragt, weil der Angeklagte seine Verfehlungen fortgesetzt hatte, nachdem er wegen früherer vergleichbarer Delikte an den beiden Kindern festgenommen und von der Polizei verhört worden war sowie die Anklageschrift und die Ladung zur Gerichtsverhandlung erhalten hatte. Der Arbeitslose hatte in der Wohnung seiner Partnerin in Hellersdorf während ihrer Erwerbstätigkeit die beiden Mädchen betreut.

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