piwik no script img

Schadenersatz für Deponie

Schadenersatz für Deponie

Die in der Nähe der niedersächsischen Sondermülldeponie Münchehagen gelegene Stadt Petershagen in Nordrhein-Westfalen hat vom Bundesgerichtshof Schadenersatz zugesprochen bekommen. Die für den Deponiebetrieb verantwortlichen Behörden — der Landkreis Nienburg, die Bezirksregierung Hannover und das Land Niedersachsen — waren bereits vom Oberlandesgericht Celle dazu verurteilt worden, der Stadt Petershagen die Schäden, die durch den Betrieb der undichten Deponie entstanden sind, zu ersetzen. In seinem am Dienstag bekannt gewordenen Beschluß hat der Bundesgerichtshof das Celler Urteil bestätigt und die Revision nicht angenommen, sagte der Prozeßvertreter der Stadt Petershagen, der Berliner Rechtsanwalt Reiner Geulen. (Aktenzeichen: III ZR 64/90) dpa

40.000 mal Danke!

40.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Was uns besonders macht? Sie, unsere Leser*innen. Sie wissen: Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Wir suchen auch weiterhin Unterstützung: suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus – schon mit 5 Euro im Monat! Jetzt unterstützen