■ Sondermüll
: Schadenersatz

Celle/Münchehagen (dpa) — Die nahe der ehemaligen Sondermülldeponie Münchehagen gelegene Stadt Petershagen hat Schadenersatz zugesprochen bekommen: Der Bundesgerichtshof bestätigte ein Urteil des Oberlandesgerichts Celle, wonach die für den Deponiebetrieb verantwortlichen Behörden der Stadt die durch den Betrieb der undichten Deponie entstandenen Schäden ersetzen müssen (Az.: III ZR 64/90).