Krank durch Scientology?

Die Ersatzkassen in Hamburg prüfen, ob ihren Mitgliedern Schaden durch die umstrittene Scientology-Organisation ensteht. Dies teilten am Donnerstag der Verband der Angestellten-Krankenkassen (VdAK) und der Arbeiter-Ersatzkassen-Verband (AEV) mit.

„Sind Leistungen aus einer Kasse erforderlich, weil einem Versicherten Schaden zugefügt wurde, werden wir klagen“, sagte die Leiterin des VdAK/AEV, Meta Stölken. Die Rechtsgrundlagen sind im Sozialgesetzbuch zu suchen.

Das eigentliche Problem sei, so Meta Stölken, im Zusammenhang mit der Scientology Körperverletzung nachzuweisen. Wenn dies aber in einem konkreten Fall möglich sei, gäbe es mit einer Schadensersatzforderung keine Schwierigkeiten, meinte die VdAK-Sprecherin. taz