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Beleidigter Baldur, sechster Teil

Tiergarten. Der Welt erster Fall von Hetero-„Outing“ beschäftigt morgen zum sechsten Mal die Gerichtsbarkeit. Vor dem Landgericht geht es um 8.30 Uhr (Raum 731, Turmstraße 91, Tiergarten) wieder um den Streit zwischen dem Ex-CDU-Bezirksbürgermeister Baldur Ubbelohde und dem Journalisten Micha Schulze. Die Staatsanwaltschaft sieht das Persönlichkeitsrecht Ubbelohdes beeinträchtigt und will Schulze wegen Beleidigung belangen. Schulze, früher AL-Politiker und offen schwuler Abgeordneter in Charlottenburg, hatte 1989 in einem satirischen Wahlkampfartikel die Frage gestellt: „Ist Baldur hetero?“ Der Strafprozeß um die Satire, die die diskriminierende Wirklichkeit auf den Kopf stellen sollte, ist in der vierten Instanz. In der zweiten Instanz des Zivilprozesses waren Micha Schulze und die AL zu 10.000 Mark Schmerzensgeld verurteilt worden.

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